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Geschäftsbedingungen
Umsatzsteuer wird nicht erhoben da Kleinunternehmer nach § 19UStG
Bei Auftragserteilung gelten folgende Geschäftsbedingungen:
Zahlungen erfolgen immer nach Auftragserledigung in Bar. Bei längerfristigen bzw. größeren Objekten wird eine Anzahlung von 30 % des Rechnungsbetrages bei Vertragsabschluß fällig. Ausserdem ist eine wöchentliche Abschlagszahlung zu leisten.Ausnahmen bei Längerfristigkeit dann auch Überweisung möglich in Verbindung mit einer Anzahlung.
Sollte es sich um einen Auftrag mit Materiallieferung handeln, so ist dieses per Vorkasse zu bezahlen.
Im Falle eines Abbruchs der bereits begonnen Arbeiten durch den Auftraggeber, wird der volle Rechnungsbetrag sofort fällig. Dieses gilt nur für den Fall, dass der Auftragnehmer (also Firma A-Team-Germany) seine zugesagten Leistungen auch im Falle eines Abbruchs durch den Auftraggeber weiterhin anbietet. Zu dem fälligen Betrag gehört der vereinbarte Arbeitslohn sowie sämtliches Material bzw. angefallene Kosten für Leihgeräte.
Abbruchvarianten können sein: Auftraggeber bezahlt nicht die vereinbarten Leistungen,verschweigt wichtige Informationen zum Bauzustand etc.
Im Falle eines Mangels werden diese nachbessert,eine Nachbesserung muss vom Auftraggeber akzeptiert werden.Engagiert unterdessen der Auftraggeber auf eigene Faust ein anderes Unternehmen ohne das eine Nachbesserung erfolgt ist,obwohl dies gewährt wurde,so besteht kein Anspruch auf Schadensregulierung seitens A-Team-Germany.Anfallende Kosten gehen dann zu Lasten des Auftraggebers.
Die stillschweigende oder konkludente Abnahme erfolgt durch schlüssiges Handeln des Bauherrn. Auch Einzug ins Gebäude, Inbetriebnahme des Heizkessels oder Bezahlung der Rechnung lässt aus dem Handeln des Bauherren schließen, dass er die Arbeit des Handwerkers akzeptiert. Die dabei gültige Frist beträgt 6 Werktage. In dieser Zeit muss eine schriftliche Mängelrüge eingetroffen sein.
Gesetz dem Falle,der Auftraggeber hat Mehrarbeiten zu erledigen die nicht aufgeführt sind im Angebot,so besteht keine Pflicht von Fa. A-Team-Germany diese kostenlos auszuführen.Die Arbeiten werden erledigt wenn der Auftraggeber dem zugestimmt hat und bereit ist die Mehrarbeit zu vergüten.
Werden Vereinbarungen vom Auftraggeber nicht eingehalten( keine Zahlung,andere Arbeiten etc.) die nicht vertraglich festgehalten sind,so kann Fa. A-Team-Germany die Arbeiten einstellen,oder ganz beenden bis eine Regelung getroffen wurde.
Dieses Recht behält sich Fa. A-Team-Germany vor, davon Gebrauch zu machen.
Ein rechtskräftiger Vertrag kommt nur zustande, wenn diese Geschäftsbedingungen anerkannt werden und bei Annahme unseres Angebotes (Auftragserteilung) schriftlich (Email,per Post etc..) oder mündlich unter Zeugen bestätigt werden.
erstellt am 13.12.2010 durch anerkannten RA
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